Immer häufiger wachsen die Schulden den Bundesbürgern über den Kopf. Viele Menschen sehen keinen anderen Ausweg aus der Schuldenfalle, als Hals über Kopf alle Brücken hinter sich abzubrechen und ins Ausland zu verschwinden. Für den Gläubiger wird es dann natürlich schwierig, seine berechtigten Forderungen geltend zu machen. Schließlich benötigen Sie als Gläubiger eine aktuelle Wohnanschrift, um rechtsrelevante Mahnungen und Mahnbescheide zustellen zu lassen. Die Detektive setzen sich auf die Spur der verschwundenen Schuldner, um diese Adresse und die derzeitigen Vermögensverhältnisse des Schuldners zu ermitteln.
Häufig müssen die Wirtschaftsdetektive im Ausland tätig werden. So führt so manche Spur auch auf die Urlaubsinsel Mallorca*. Wie im Falle eines Unternehmers, der sich mit einem Hilfegesuch an die LB Detektei wandte, als seine Mahnschreiben an einen Kunden als unzustellbar zurückkamen und den Vermerk „unbekannt verzogen“ erhielten. Der Gläubiger war zum Zeitpunkt der Beauftragung der LB Detektei auf einer stattlichen Summe von 45.000 Euro an Forderungen dem Kunden gegenüber sitzen geblieben. Eine solche Summe abschreiben zu müssen, würde natürlich äußerst wehtun.
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